Landwirtschaftliche Buchstelle

poster 16Neben der klassischen Steuerberatung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatpersonen arbeiten wir im Rahmen der Landwirtschaftlichen Buchstelle für buchführungspflichtige und nicht buchführungspflichtige landwirtschaftliche Betriebe.  

Für die buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte erstellen wir Buchführungen und steuerliche Abschlüsse.

Für die nicht buchführungspflichtigen Landwirte und Forstbetriebe erstellen wir die Steuererklärungen.  

Bei Landverkäufen, Grundstücksübertragungen, bei Abfindungen, Auseinandersetzungen und Hofübergaben stehen wir Landwirten beratend zur Seite.